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30.05.2017

Förderung für barrierefreies Wohnen

Wer möchte schon gerne im fortgeschrittenen Alter die vertraute Umgebung verlassen? Wer rechtzeitig vorsorgt und das eigene Haus oder die eigene Wohnung barrierefrei umgestaltet, muss sich um den unfreiwilligen Umzug in ein Pflegeheim keine Gedanken machen. Vieles wird sogar offiziell gefördert.

Was bedeutet barrierefreies Wohnen?

Die entstehenden Kosten hängen vor allem von den geplanten Projekten ab. Ganz oben auf der Wunschliste der meisten Senioren steht ein barrierefreies Bad, da hier am ehesten Gefahr droht, wenn die körperlichen Kräfte nachlassen. Eine bekannte Stolperfalle ist zum Beispiel die hochstehende Kante der Duschwanne, die verhindert, dass Wasser ins Badezimmer fließt. Dabei lassen sich heute auch barrierefreie Duschen gestalten, in die Senioren bei Bedarf sogar mit einem Rollstuhl hineinfahren können. Handgriffe an der Badewanne und neben der Toilette erleichtern das Aufstehen.

Ein weiteres bekanntes Hilfsmittel ist der Treppenlift. Fällt das Treppensteigen mit zunehmendem Alter immer schwerer, kann an den meisten Treppen ein Lift installiert werden, mit dem die Treppe überbrückt wird. Spätestens wenn die Fortbewegung im Haus nur noch mit Gehhilfen wie einem Rollator zu bewältigen ist, sollten auch andere Stolperfallen wie hohe Fußleisten zwischen Räumen und Fluren entfernt werden.

Wie wird barrierefreies Wohnen finanziert?

Der Staat unterstützt Umbaumaßnahmen über die KfW-Förderbank finanziell mit einem zinsvergünstigten Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro. Wer die Bedingungen dafür nicht erfüllt, kann natürlich auch ein privates Darlehen aufnehmen, um die Umbauten nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Ein Online Kreditvergleich hilft dabei, die jeweils besten aktuellen Konditionen zu finden. Dank der Niedrigzinsphase kann dies oft sogar noch günstiger sein als ein KfW-Förderkredit mit seinen endlosen Bedingungen.

Auch die Pflegekassen unterstützen Umbaumaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Problematisch daran: Erst wenn die Pflegebedürftigkeit erreicht ist, wird der Umbau genehmigt. Viele Menschen möchten ihr Heim jedoch schon nach eigenen Wohnideen umgestalten, wenn sie körperlich noch voll auf der Höhe sind und selbst aktiv werden können.

Wo gibt es weitere Informationen?

Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse eine "Wohnumfeldverbesserung" (so der Fachausdruck) finanziert, kann bei der eigenen Krankenkasse erfragt werden. Allgemein übernehmen die Pflegekassen Zuschüsse von maximal 2557 Euro für jede wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Die KfW gewährt einen Zuschuss von maximal 6.250 Euro für jede barrierereduzierende Maßnahme und hat dazu ein umfangreiches Merkblatt zusammengestellt. Wichtig: Anträge können zwar parallel gestellt werden, doch die Förderung darf maximal 100 % betragen. Niemand darf an den Fördergeldern "verdienen". Daher ist es sinnvoll, z. B. einen Treppenlift bei der KfW zu beantragen, bauliche Hilfsmittel wie Handgriffe im Badezimmer bei der Pflegekasse und hochwertige barrierefreie Badmöbel wie eine Dusche mit Massagestrahl und/oder eine Badewanne mit Whirlpooldüsen aus eigener Tasche zu finanzieren.

Weiterführende Informationen

Bild: © istock.com/BenDC